Der Stiftungszweck ist es, zur Erhaltung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der vielgestaltigen Landschaften in Bayern beizutragen. Bei allen Fördermaßnahmen arbeitet die Stiftung in enger Abstimmung mit dem LBV.
Die Stiftung „Bayerisches Naturerbe“ ist eine "rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts“. Sie wurde am 30.April 2002 durch den LBV gegründet und mit Schreiben
der Regierung von Mittelfranken am 10.Mai 2002 genehmigt. Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Die Stiftung ist eine sogenannte
„Ewigkeitsstiftung“. Das bedeutet, dass das gesamte Stiftungskaptial für immer erhalten werden muss. Im Gegensatz zur sogenannten „Verbrauchsstiftung“ dürfen das Stiftungskapital
oder auch Teile hiervon nicht verbraucht, d.h. insbesondere nicht für den Stiftungszweck ausgegeben werden. Der Stiftungszweck wird ausschließlich über den Ertrag aus dem
Stiftungsvermögen erfüllt (zusätzlich ggf. aus Spenden und Bußgeldern). Ein zeitliches Ende der Stiftung („Ewigkeitsstiftung“) ist in dem Statut nicht vorgesehen. Die Stiftung könnte nur
durch einen staatlichen Hoheitsakt (Aufhebung, Insolvenz etc.) erlöschen. In diesem Falle geht das Vermögen der Stiftung an den LBV.
Die Stiftung Bayerisches Naturerbe unterliegt regelmäßig einer Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der ordnungsgemäße
Mittelverwendung.
-
Die Einhaltung der Stiftungsvorschriften, insbesondere der ordnungsgemäßen Geldanlage und Mittelverwendung, unterliegt der Aufsicht durch die
Regierung von Mittelfranken (Stiftungsaufsicht).
-
Die ordnungsgemäße wirtschaftliche Betätigung der Stiftung wird überprüft durch das Finanzamt im Rahmen von regelmäßigen
Steuerprüfungen.
-
Die Bilanzen der Stiftung werden durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
erstellt.
Die Kosten der Stiftung sind außerordentlich gering, da der gesamte Stiftungsvorstand
ehrenamtlich tätig ist und - neben den Kosten der Wirtschaftsprüfung - nur eine geringe Kostenpauschale für Buchhaltung und Verwaltung durch den LBV anfällt.
Das Stiftungsvermögen wird nach einem durch den Vorstand gefassten Anlagerahmen breit gestreut angelegt in Aktien, Anleihen und offenen Immobilienfonds. Das feste
Stiftungskapital ist sicher und gewinnbringend anzulegen. Dies erfolgt durch eine breite Streuung in verschiedenen Anlageklasssen (assets). Die Stiftung Bayerisches Naturerbe legt bis zu max. 30%
des Vermögens in Aktienfonds an, das Restvermögen in Anleihenfonds (Staatsanleihen, Unternehmensanleihen), direkten Immobilien und Immobilienfonds. Die Stiftung Bayerisches Naturerbe
sorgt dafür, dass das Stiftungskapital nach Maßgabe der drei wesentlichen Aspekte – Sicherheit, Rentabilität und Verfügbarkeit – angelegt wird und garantiert die satzungsgemäße
Mittelverwendung.
Die Stiftung ist zur Zeit Treuhänder von 11 unselbständigen Unterstiftungen, die nach ihrem
Stiftungszweck Natur- und Artenschutzprojekte unterschiedlichster Art in allen Teilen von Bayern fördern.