Gutes Geld fütterte man früher in sein Sparbuch und bekam so um die 3 % Zinsen pro Jahr. Erst seit kurzem bekommen wir wieder Zinsen für unser Geld, aber wie lange wird diese Phase
anhalten? Viele Menschen beschäftigen sich mit der Frage, wie sie ihr Geld anlegen können, wobei sie oft nicht auf die Erträge angewiesen sind. Für den einen oder anderen wird da der Safe
unter dem Kopfkissen wieder aktuell – aber ist das auch sicher? Wir bieten Ihnen eine sinnvolle Alternative an.
Wir von der LBV-Stiftung „Bayerisches Naturerbe“ möchten Ihnen aufgrund der vorstehend beschriebenen Lage das Stifterdarlehen näherbringen. Gehen wir davon aus, Sie besitzen Geld, Sie wollen
dieses Geld aber noch nicht dauerhaft als Spende oder Zustiftung weggeben. Sie haben aber ein großes Herz für die Erhaltung der wundervollen bayerischen Natur, Ihre Bank gibt Ihnen keine Zinsen
und an die Börse gehen wollen Sie nicht. Da bietet sich das Stifterdarlehen geradezu für Sie an.
Der Darlehensgeber, also Sie, stellt einen bestimmten Geldbetrag der Stiftung zinslos zur Verfügung. Wir legen dieses Geld an und verwenden die aus der Anlage des Darlehensbetrages erzielten
Zinsen für die Verwirklichung unseres Stiftungszweckes. Wenn Sie Ihr Geld wieder für sich benötigen sollten, kündigen Sie das Darlehen mit einer zwischen uns vereinbarten Frist und bekommen es
zurück. Als Sicherheit erhalten Sie von uns eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd. Eine Spendenbescheinigung gibt es in einem solchen Fall natürlich nicht, da Sie
ja das Geld jederzeit zurückverlangen können. Aber der Ertrag der Anlage, abzüglich der Bürgschaftsgebühr der Bank, kommt dem Stiftungszweck zugute. Über unsere Tätigkeit informieren wir Sie
durch unseren Stifterbrief oder persönlich am Telefon.
Sollten Sie das als Darlehen gewährte Geld endgültig nicht mehr benötigen, können Sie es jederzeit – ganz oder teilweise – in eine Zustiftung umwandeln. Dann erhalten Sie natürlich auch alle
steuerlichen Vorteile. Oder Sie wenden in Ihrem Testament den Darlehensbetrag der Stiftung als Vermächtnis zu, falls
Sie das Darlehen nicht bis zu Ihrem Tode gekündigt haben. Das könnten Sie aber auch schon so im Darlehensvertrag vereinbaren.