Mit Ihrer Zustiftung erhöhen Sie das zu erhaltende Grundvermögen der Stiftung Bayerisches Naturerbe. Im Gegensatz zur Spende dürfen diese Zuwendungen nicht sofort für ein Projekt ausgegeben
werden, sondern verbleiben dauerhaft im Stiftungsvermögen; sie steigern indirekt unsere Erträge, die wir mit unserer Erfahrung und unserem Wissen dort einsetzen, wo sie die Natur in Bayern gerade
am dringendsten braucht. Zustiftungen sind grundsätzlich in jeder Höhe möglich, wenn Sie diese ausdrücklich so bezeichnen. Ansonsten gehen wir bei Zuwendungen unter einem Betrag von 500 Euro
davon aus, dass diese als Spende gedacht sind und zeitnah für die tägliche Arbeit des Naturschutzes verwendet werden sollen.
Zustiftungen können – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug – als Sonderausgabe von Ihrem zu versteuernden Einkommen im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen abgezogen werden und vermindern so
Ihre Steuerlast. Lesen Sie hier weiter unter dem Punkt „Steuern sparen“.